§20 SGB V: Bedeutung & Umsetzung für Gesundheitseinrichtungen

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  • Präventionskurse nach §20 SGB V fördern die Prävention von Krankheiten durch Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelprävention.
  • Krankenkassen übernehmen bis zu 100 % der Kosten für zertifizierte Präventionskurse, meist ein bis zwei Kurse pro Jahr.
  • Anbieter müssen spezifische Qualifikationen nachweisen und ihre Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen.
  • Präventionskurse stärken die Positionierung von Gesundheitseinrichtungen als vertrauenswürdige und innovative Gesundheitsanbieter.
  • Die Integration dieser Kurse in bestehende Angebote erhöht die Kundenbindung, erweitert den Patientenkreis und bietet langfristige Gesundheitsvorteile.

Präventionskurse nach §20 SGB V haben sich als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung etabliert. Sie zielen darauf ab, Erkrankungen präventiv zu vermeiden und die Gesundheit nachhaltig zu fördern. Für Fitnessstudios, Physiotherapie- und Rehaeinrichtungen sowie ärztliche Praxen und sportmedizinische Zentren bieten diese Kurse eine Möglichkeit, nicht nur Patient*innen zu gewinnen, sondern auch die eigenen Dienstleistungen zu erweitern und das eigene Profil als Gesundheitsanbieter zu schärfen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen, rechtlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungen von Präventionskursen nach §20.

Was regelt §20 SGB V, und welche Ziele verfolgt er?  

Der §20 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) legt den Rahmen für Präventionsmaßnahmen fest, die Krankenkassen zur Förderung der Gesundheit der Versicherten anbieten. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und eine gesundheitsbewusste Lebensweise zu unterstützen. Präventionskurse sollen helfen, das Auftreten chronischer Erkrankungen zu verringern und ein Bewusstsein für die eigene Gesundheit zu schaffen. Durch zertifizierte Präventionsangebote können Krankenkassen die Gesundheit ihrer Mitglieder fördern und die Kosten für langfristige Behandlungen reduzieren.

Welche Maßnahmen und Kursinhalte fallen unter §20 SGB V, und welche Präventionsbereiche werden abgedeckt?  

Präventionskurse gemäß §20 umfassen vier Kernbereiche:

Bewegung

Förderung der körperlichen Fitness und Beweglichkeit durch Kurse wie Rückenschule, Pilates, Yoga oder ganzheitliches Training zur Haltung und Körperstärkung.

Ernährung

Kurse zur gesunden Ernährung, die ausgewogene und präventiv wirkende Ernährungsweisen vermitteln, oft in Bezug auf Stoffwechselgesundheit und Gewichtsmanagement.

Stressbewältigung und Entspannung

Methoden wie progressive Muskelentspannung und autogenes Training, die zur mentalen Entlastung und Stressreduktion beitragen und sowohl Kopf als auch Körper stärken.

Suchtmittelprävention

Vorbeugende Maßnahmen gegen schädlichen Konsum von Nikotin, Alkohol und anderen Substanzen.

Diese Maßnahmen sind so gestaltet, dass sie die Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, gesundheitsbewusste Verhaltensweisen nachhaltig in ihren Alltag zu integrieren.

Welche Präventionskurse nach §20 werden von den Krankenkassen gefördert, und wie funktioniert die Kostenübernahme für Teilnehmer*innen?  

Krankenkassen übernehmen die Kosten für zertifizierte Präventionskurse, die den Anforderungen des §20 SGB V entsprechen und von qualifizierten Fachkräften geleitet werden. In der Regel können Versicherte pro Jahr ein bis zwei Kurse erstattet bekommen, wobei die Kostenübernahme bis zu 100 % der Kursgebühr abdecken kann. Die Höhe und Häufigkeit der Erstattung hängen jedoch von der jeweiligen Krankenkasse ab. Für Teilnehmer*innen bedeutet dies einen direkten finanziellen Anreiz, Präventionskurse wahrzunehmen, da sie entweder kostenlos oder zu stark reduzierten Kosten an den Kursen teilnehmen können.

Kostenerstattung auf einen Blick:

  1. Krankenkassen übernehmen bis zu 100% der Kurkosten.
  2. Erstattung gilt meist für ein bis zwei Kurse jährlich.
  3. Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.

Diese finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen erhöht die Attraktivität der Kurse und fördert die Teilnahmebereitschaft.

Welche Voraussetzungen und Qualifikationen benötigen Anbieter*innen und Kursleiter*innen, um §20-Präventionskurse anbieten und abrechnen zu können?  

Um Präventionskurse nach §20 anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen zu können, müssen Anbieter*innen und Kursleiter*innen bestimmte Qualifikationen nachweisen. Die Anforderungen umfassen eine relevante Ausbildung, beispielsweise als Physiotherapeut*in, Sportwissenschaftler*in oder zertifizierte*r Trainer*in mit Spezialisierung in einem der vier Präventionsbereiche. Anbieter*innen müssen sich und ihre Kursangebote durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen, die sicherstellt, dass die Inhalte und Qualifikationen den hohen Standards des §20 SGB V entsprechen. Diese Zertifizierung bietet Kund*innen eine wichtige Vertrauensgrundlage und signalisiert hohe Qualität und Fachkompetenz.

Wo erhalten Therapeut*innen oder Trainer*innen ein nach §20 SGB V zertifiziertes Kurskonzept?  

Therapeut*innen und Trainer*innen können zertifizierte Kurskonzepte bei spezialisierten Bildungsanbietern und Fachverbänden erwerben. Diese Konzepte sind bereits von der Zentralen Prüfstelle Prävention genehmigt und erfüllen die Anforderungen des §20 SGB V. Durch den Einsatz solcher vorgefertigter Konzepte sparen Anbieter*innen Zeit und Ressourcen, da sie nicht selbst ein Kursprogramm entwickeln müssen. Diese Kurskonzepte werden regelmäßig aktualisiert und geprüft, um sicherzustellen, dass sie den neuesten wissenschaftlichen Standards entsprechen und optimal auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt sind.

SKILLCOURT bietet ein solches bereits zertifiziertes Kursprogramm exklusiv an. Damit unterstützen wir unsere Partner-Einrichtungen bei der ganzheitlichen Positionierung als Gesundheitsanbieter.

Wie können Präventionskurse erfolgreich in bestehende Therapie- und Gesundheitsangebote integriert werden?  

Präventionskurse können besonders effektiv in ein ganzheitliches Gesundheitskonzept eingebettet werden, das auf die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit abzielt. Die Kurse lassen sich ideal mit bestehenden Therapieansätzen verknüpfen und bieten Patient*innen dadurch eine umfassende Gesundheitsbetreuung. Einrichtungen können das Training für Kopf und Körper durch präventive Bewegungs- und Entspannungseinheiten ergänzen und so ein Mehrwertangebot schaffen. Diese Integration stärkt nicht nur die Bindung zu bestehenden Kund*innen, sondern steigert auch die Attraktivität der Einrichtung für neue Patient*innen.

Welche zusätzlichen Vorteile bringt das Angebot von §20-Präventionskursen für die Positionierung und das Image der Einrichtung als Gesundheitsanbieter?  

Das Angebot von §20-Präventionskursen unterstützt Gesundheitseinrichtungen dabei, sich als vertrauenswürdige Gesundheitsanbieter zu etablieren. Die Anerkennung der Krankenkassen fungiert als Qualitätssiegel, das das Vertrauen der Patient*innen in die Einrichtung stärkt. Gleichzeitig hebt sich die Einrichtung durch ihr präventives Angebot positiv von Wettbewerbern ab. Die Präventionskurse bieten so nicht nur einen konkreten Mehrwert für die Kund*innen, sondern tragen auch zur langfristigen Kundenbindung und einer verbesserten Markenwahrnehmung bei.

Zusammenfassung der Vorteile

  • Vertrauen: Die Krankenkassenanerkennung stärkt das Kundenvertrauen.
  • Wettbewerbsvorteil: Präventionskurse heben die Einrichtung positiv hervor.
  • Kundenbindung: Gesundheitsfördernde Angebote unterstützen die langfristige Loyalität der Patient*innen.

Worin unterscheiden sich §20-Kurse von anderen Gesundheitsangeboten?  

Im Gegensatz zu klassischen Gesundheitskursen sind Präventionskurse nach §20 SGB V gezielt auf die Prävention von gesundheitlichen Risiken ausgelegt und erfüllen zertifizierte Qualitätsstandards. Der Fokus auf Training für Kopf und Körper sowie auf ganzheitliche Ansätze unterscheidet sie von reinen Fitness- oder Freizeitangeboten. Diese Kurse müssen von speziell ausgebildeten Fachkräften geleitet werden, was zusätzliche Sicherheit und Wirksamkeit bietet. Der präventive Charakter dieser Kurse zielt darauf ab, langfristig das Wohlbefinden zu steigern und Erkrankungen vorzubeugen, während Fitnesskurse oft auf Leistung und körperliche Fitness fokussiert sind.

Zusammenfassung

Präventionskurse nach §20 SGB V bieten eine wertvolle Ergänzung für Gesundheitseinrichtungen. Sie fördern die Prävention durch ganzheitliches Training und tragen dazu bei, das Vertrauen der Patienten zu stärken und die Positionierung der Einrichtung als qualifizierter Gesundheitsanbieter zu unterstützen. Durch die Unterstützung der Krankenkassen werden die Kurse für viele Versicherte zugänglich, was die Nachfrage erhöht und Einrichtungen die Chance gibt, ihren Patientenkreis zu erweitern. Präventionskurse stärken durch ihre Fokussierung auf Kopf und Körper die nachhaltige Gesundheit und bieten Patienten und Kunden einen signifikanten Mehrwert.

Bei Fragen oder Interesse an unserem Kurskonzept freuen wir uns über eine entsprechende Kontaktaufnahme.

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